Als Industriemeister Chemie IHK nimmt man zwischen dem Management und den Facharbeitern eine Schlüsselstelle ein. Mit dem Abschluss dieser Qualifikation bringt man sich in beste Position, um eine Abteilung oder einen Produktionsabschnitt zu übernehmen. Das breit gestreute Wissen über mehrere Bereiche wie rechtsbewusstes oder betriebswirtschaftliches Handeln, aber auch das spezifische Detailwissen über chemische Prozesse oder Verfahrenstechniken bringen hier bestmögliche Voraussetzungen.

Aufgabengebiete 

Der Industriemeister Chemie IHK koordiniert die Entwicklung und Herstellung chemischer Produkte. Ein Schwerpunkt liegt in der Personalführung, der Planung der Produktion oder der Überwachung der Qualität der Erzeugnisse. Das Übernehmen von Verantwortung in verschiedenen Bereichen ist für den Industriemeister Chemie IHK kein Problem. 

Wo kann man diese Weiterbildung machen 

Diese Weiterbildung ist im Rahmen mehrerer verschiedener Kursarten und verschiedenen Anbietern möglich. Die Wahl steht zwischen Teilzeit- (ca. 19 Monate) und Vollzeitlehrgängen (ca. 16 Wochen). Außerdem ist eine Kursteilnahme in Abendschulen möglich. Ein Fernstudium in bis zu 36 Monaten ist ebenfalls möglich. 

Informationen zur Prüfung 

1. Teil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation“ 

  • Rechts bewusstes Handeln 
  • Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung 
  • Zusammenarbeit im Betrieb 
  • Betriebswirtschaftliches Handeln 

2. Teil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ 

  • Situationsaufgabe 1 mit dem Schwerpunkt „Chemische Produktion“ 
  • Situationsaufgabe 2 mit dem Schwerpunkt „Organisation, Führung und Kommunikation“ 
  • Fachgespräch mit Themenschwerpunkt „Organisation, Führung und Kommunikation“ 

Bestanden hat man den Industriemeister Chemie IHK, wenn in allen Prüfungen mindestens die Bewertung ausreichend erreicht wird. 

Zulassungsvoraussetzungen 

Zugelassen für den Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ ist, wer mindestens einen der folgenden Faktoren nachweisen kann: 

  1. Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf (Bereich Chemie) 
  2. Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf mit einjähriger Berufserfahrung im Bereich Chemie 
  3. Vierjährige Berufserfahrung im Bereich Chemie 

Zugelassen für den Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist, wer folgendes nachweisen kann: 

  1. Wer das Ablegen der Prüfung „Fachübergreifende Basisqualifikation“ nachweisen kann 
  2. 2.      Ein weiteres Jahr zu den oben genannten Jahren Berufserfahrung im Bereich Chemie 

(Bilderquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)

Von Frank