Nicht nur im Fernsehen, sondern auch in der Zeitung, im Radio und auf Straßenplakaten ist die Werbung für das Lottospielen zu sehen. Es geht dabei um Lose oder um z.B. das Spiel 6 aus 49 – doch für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren bleiben solche Spiele in der Regel tabu. Dieser Artikel erklärt, warum Kinder und Jugendliche nicht am Lotto-Spielen teilnehmen dürfen und was dahinter steckt.

Spielteilnahme erst ab 18 Jahren

Auch wenn der aktuelle Euromillions Jackpot für viele Menschen ein lang ersehnter Traum wäre, dürfen nur Erwachsene ab 18 Jahren an einem solchen Spiel teilnehmen und auch einen Gewinn absahnen. Der Gesetzgeber hat dafür verschiedene Gründe vorgesehen, die Kinder und Jugendlichen die Teilnahme an solchen Glücksspielen verbieten. In erster Linie liegt das daran, dass Jugendliche und Kinder ein deutlich höhere Gefährdungspotenzial haben und sich deutlich leichter beeinflussen lassen. Somit wirkt z.B. Werbung auf Jugendliche unter 18 Jahren deutlich stärker als auf Erwachsene, auch wissen junge Menschen oft nicht, dass gewisse Risiken mit dem Lotto-Spielen verbunden sind. Sie können schneller Schaden nehmen und sind von seelischen Auswirkungen deutlich stärker betroffen als Erwachsene. Aus diesen Gründen hat sich der Gesetzgeber dafür entschieden, dass die Teilnahme an Lotto-Spielen erst ab dem 18. Lebensjahr möglich ist. Es gibt jedoch einige Ausnahmen.

Wann dürfen Jugendliche unter 18 Jahren am Lotto-Spiel teilnehmen?

Kindern und Jugendliche ist es jedoch grundsätzlich erlaubt, den Spielschein anzukreuzen, wenn ein Erziehungsberechtigter mit dabei ist. Dieser muss dann den Spielschein jedoch in seinem Namen und mit seinen Personalien abgeben. Wird der Schein vom Kind/Jugendlichen abgegeben, so kann später kein Gewinn einkassiert werden, da auch die Auszahlung des Gewinns erst ab dem 18. Lebensjahr möglich ist. Somit ist das eigenhändige Lotto-Spielen unter 18 Jahren nicht nur strafbar, sondern in der Regel immer ohne Erfolg. Erwachsene sollten ihre Kinder über diese Bestimmungen aufklären.

(Bilderquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)

Von Frank