Ein Bildungsgutschein ist ein spezielles Dokument, in welchem der Staat ganz oder auch teilweise die Übernahme der Kosten für eine Schule, ein Studium oder eine Betreuung garantiert. Studienkonten sind eine besondere Form der Gutscheine.
Der Gutschein ist eine Zusage des Kostenträgers in schriftlicher Form, in der Regel der Agentur für Arbeit oder auch des Jobcenters. Dieser besagt, dass Kosten für die berufliche Weiterbildung beim Bildungsträger wie von dem Kostenträger übernommen werden und auch dass der Weiterbildungsteilnehmer nicht selbst dafür bezahlen muss.
Ein solcher Gutschein wird immer für eine bestimmte Person ausgefertigt und ist auch nicht übertragbar. Außerdem ist hierin festgelegt, welche Fortbildungsmaßnahme genau gefördert wird, wie lange dieser Gutschein gültig ist und auch welchen regionalen Beschränkungen dieser unterliegt.
Ein solcher Gutschein muss innerhalb seiner Gültigkeit eingelöst werden, daher muss der Termin der Fortbildung auch innerhalb dieser Gültigkeit liegen. Sollte innerhalb dieser Gültigkeitsfrist kein passender Bildungsträger oder Fortbildung gefunden werden, verfällt der Gutschein und es muss ein neuer beantragt werden.
Mit einem solchen Gutschein soll der Teilnehmer ein Bildungsziel bzw. eine Qualifikation erreichen. Dieses Bildungsziel oder eine Qualifikation sind auf dem Gutschein genau festgehalten. Die herzu passende Weiterbildungsmaßnahme und auch den Bildungsanbieter kann sich der jeweilige Antragsteller allein aussuchen.
Ein Bildungsgutschein kann beim Sachbearbeiter bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter persönlich beantragt werden. Hierbei handelt es sich um eine „Kann“-Leistung. Somit besteht auch kein Rechtsanspruch auf den Gutschein.
Um einen Bildungsgutschein bekommen zu können, müssen mindestens einige Voraussetzungen erfüllt sein. Der Antragsteller muss arbeitslos bzw. arbeitssuchend sein. Die Fortbildung wird für die berufliche Eingliederung benötigt und deshalb ist der Gutschein notwendig.
Die Weiterbildung über einen Gutschein kann nur dann auch gefördert werden, wenn diese notwendig ist, um den Antragsteller beruflich wiedereinzugliedern, eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder auch einen nicht vorhandenen Berufsabschluss nachzuholen.
Ob die Weiterbildung notwendig ist, wird anhand der jeweiligen Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt genau geprüft.
Den Gutschein kann der Anragsteller bei einem zertifizierten Bildungsträger einlösen, der den Kurs anbietet. Die Datenbank bei der Srbeitsagentur bietet hierzu umfassende Informationen zu den regionalen oder überregionalen Fortbildungen und auch über zertifizierte Bildungsträgern.
(Bilderquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)