Zuschuss für Umzugskosten bei Pflegebedürftigkeit
Wenn eine Wohnung nicht so barrierefrei umgebaut werden kann, dass diese den Anforderungen sowie den Bedürfnissen einer pflegebedürftigen Person entspricht und deshalb diese Person umziehen muss, gibt es hier einen Zuschuss für Umzug von Krankenkasse oder Pflegekasse. Das bedeutet, hier kann ein Zuschuss für wohnumgeldverbessernde Maßnahmen beantragt werden. Die Voraussetzung hier ist, dass die pflegebedürftige Person über einen Pflegegrad verfügt und der Umzug unumgänglich ist. Die Höhe des jeweiligen Kostenzuschusses, der von der Pflegekasse dann bewilligt wird, hängt dann auch von dem vorliegenden Pflegegrad ab. Deshalb ist auch die Höher der Zuschüsse unterschiedlich.
Der Antrag
Dieser Antrag auf den oben erwähnten Zuschuss für die Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes (gesetzliche Regelung § 40 Abs. 4 SGB XI) muss bei der Pflegekasse gestellt werden. Dabei ist es hier sinnvoll, vor dem eventuellen Umzug sich von der Pflegekasse bestätigen zu lassen, dass von dort die Kosten für einen Umzug oder einen Zuschuss dafür übernommen werden.
Dabei muss dann im Vorfeld die neue Wohnung von der Pflegekasse geprüft und für die Person, welche pflegebedürftig ist, dann als geeignet eingestuft werden. Dabei kann der Umzug innerhalb eines Gebäudes oder deutschlandweit erfolgen.
Eine zusätzliche Bestätigung, zum Beispiel von Ärzten und Pflegekräften, können der pflegebedürftigen Person für ihren Antrag den Rücken stärken.
Die Bewilligung des Zuschusses
In der Regel ist hierfür die Pflegekasse zuständig, welche dann den entsprechenden Zuschuss für den Umzug bewilligt. Dabei kann es aber auch vorkommen, dass andere Leistungsträger, je nach Situation, für einen solchen Antrag zuständig sind.
Welcher Teil der Umzugskosten wird berücksichtigt?
In der Regel setzen sich die gesamten Umzugskosten aus 4 Hauptteilen zusammen, die für einen Zuschuss in Frage kommen. Dazu gehören die Arbeitslöhne für das Umzugspersonal, die zusätzlichen Gebühren beim Umzug, die anfallenden Materialkosten (zum Beispiel Umzugskartons) sowie die Kosten für Beratung und Vorbereitung.
(Bildquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)