Omikron folgte auf Delta und übernimmt zunehmend das Pandemiegeschehen. Nach Schätzungen der Wissenschaftler wird die Virusvariante Delta in den kommenden Wochen fast komplett verdrängen und Omikron könnte eine weitere Welle auslösen, auf die vor allem die medizinischen Einrichtungen in der Intensität nicht vorbereitet waren. Um die Belastungen der Einrichtungen zu steuern, haben die Bundesländer die Maßnahmen verschärft.
Müde von den Restriktionen
Jeder versteht die Müdigkeit der Gesellschaft. Ständig werden restriktive Maßnahmen erlassen, mal zugunsten der Bevölkerung, dann wieder zu ihren Ungunsten. Einschränkungen im täglichen Leben sind längst zum Alltag geworden, dennoch ist die Müdigkeit darüber extrem spürbar. Eines hat sich aber zum Positiven verändert im Vergleich zum letzten Winter und das ist während einer Pandemie ein wegweisender Schritt.
Es gibt keinen vollständigen Lockdown mit Ausgangssperre. Das ist ein sehr wichtiges Zeichen, dass wir langsam lernen, mit der Pandemie zu leben, ohne uns des Alltags vollständig zu berauben. Das wird künftig nur dann weiterhin möglich sein, wenn die jetzt erlassenen Maßnahmen greifen, die AHA-Regel eingehalten wird und die Menschen bereit sind, sich impfen zu lassen. Derzeit besteht für alle zweifach Geimpften die Möglichkeit der Boosterimpfung.
Ab Weihnachten strengere Regeln
Einige Bundesländer hatten bereits vor Weihnachten neue Regeln erlassen und damit Kontaktbeschränkungen eingeführt. Außerdem wurden öffentliche Veranstaltungen abgesagt, in den meisten Städten sind Winter- und Weihnachtsmärkte verboten. Um den Weihnachtssegen nicht vollständig zu ruinieren, gab es über die Feiertage nur sanfte Beschränkungen, nun aber greifen deutlich härtere Restriktionen auch mit dem Blick auf Silvester, wo alle öffentlichen und großen privaten Silversterfeiern strikt verboten sind. Wer sich dennoch zu Silvester mit Angehörigen oder Freunden trifft, der sollte vorher ein mobiles Testzentrum in Berlin oder seiner Heimatstadt aufsuchen und sich testen lassen. Das betrifft auch die vollständig Geimpften, da sie die Omikron-Variante ebenso übertragen können wie Ungeimpfte.
Maßnahmen auf staatlicher Ebene
Zoos, Schwimmbäder, Museen und Theater bleiben bis auf Weiteres flächendeckend geschlossen. Großveranstaltungen wie Fußballspiele dürfen nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Größere Menschenansammlungen auf öffentlichen Plätzen und in geschlossenen Räumen sind strikt untersagt. Die AHA-Regeln sind einzuhalten, in den öffentlichen Verkehrsmitteln gilt 3G. Wer nicht geimpft, getestet oder genesen ist, der darf die öffentlichen Verkehrsmittel nicht betreten.
Maßnahmen der Länder in der Kurzübersicht:
Brandenburg und Niedersachsen:
Obergrenze von Menschenansammlungen von bis zu zehn geimpften oder genesenen Personen.
Mecklenburg-Vorpommern:
Übernahme der Staatsvorgaben werden durch einzelne zusätzliche Maßnahmen ergänzt. Alle öffentlichen, nicht lebensnotwendigen Einrichtungen bleiben geschlossen.
Hamburg:
Keine öffentlichen Feiern oder Tanzveranstaltungen, ausschließlich 2G, keine Menschenansammlungen und Sperrstunde der Gastronomie an Silvester, derzeit geplant ab 01:00 Uhr.
Sachsen-Anhalt:
Im Handel gilt nur 2G, Ungeimpfte dürfen sich privat mit zwei weiteren Personen treffen, Tanzveranstaltungen sowie Feiern sind gänzlich verboten.
Baden-Württemberg:
Diskotheken und Tanzveranstaltungen sind verboten. Gastronomie muss 22.30 Uhr schließen, an Silvester ab 01:00 Uhr.
Berlin:
Keine Silvesterfeiern, maximal zehn Personen zu privaten Feiern. Teile der Einrichtungen sind geschlossen.
In den meisten anderen Bundesländern sind überregionale Großveranstaltungen ohne Publikum möglich. Regional sind sie meistens auf wenige Besucher erlaubt. Öffentliche Feiern zu Silvester oder Tanzveranstaltungen sind untersagt. Zahlreiche Einrichtungen wie Museen, Fitnessstudios und ähnliche geschlossene Einrichtungen müssen ihr Angebot vorübergehend aussetzen.
In jedem Bundesland informiert die jeweilige Landesregierung online über die geltenden Maßnahmen. Weitere Informationen finden Bürger auf den Webseiten der Städte und Gemeinden. Jeder Bürger ist verpflichtet, sich selbstständig über die gültigen Vorschriften zu informieren und diese einzuhalten.
(Bildquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)