Gerüche und Geschmäcker in Lebensmittel werden in der Lebensmittelindustrie oft mit Aromen erzeugt. Damit möchte man erreichen, ein Lebensmittel natürlich schmecken zu lassen oder den Geschmack zu verstärken oder verändern. Mit Aromen könnten auch neue Geschmacksidee entstehen. Aromen kommen in der Natur vor, können aber auch im Labor hergestellt werden. Viele Bereiche in der Lebensmittelindustrie arbeiten mit Aromastoffen, um Süßwaren, Getränke, Fertiggerichte oder Backwaren zu verfeinern.
Welche Arten von Aromen gibt es?
Unterschieden werden Aromastoffe nach Herkunft, Zusammensetzung und verschiedenen anderen Kategorien.
Bei den natürlichen Aromen werden natürliche Quellen wie Pflanzen, Tiere oder Kleinorganismen benutzt. Dabei kann der Geschmack andersartig als der Ausgangsstoff sein und muss nur ähnlich schmecken. Als Beispiel sei Erdbeeraroma angeführt. Erdbeeraroma kann aus anderen Früchten gewonnen werden, die ebenfalls Erdbeergeschmack haben.
Bei naturidentischen Aromen kommen Chemie und das Labor zum Einsatz. Naturidentische Aromastoffe werden synthetisch produziert und ihre chemische Struktur stimmt mit der von den natürlichen Aromastoffen überein. Die Anwendung erfolgt, wenn entsprechende gleiche natürliche Aromen in der Anschaffung teuer sind oder nur schwer beschaffen werden könne. Naturidentisches Vanillearoma kann aus synthetischem Vanillin bestehen. Es hat dieselbe Struktur wieder da natürliche Vanillin aus der Vanilleschote.
Zuletzt noch die künstlichen Aromen. Diese Aromastoffe werden ebenfalls im Labor synthetisch produziert. Ihre Struktur entspricht aber nicht der von entsprechenden natürlichen Aromen. Künstliche Aromen werden häufig dazu verwendet, neue oder ungewöhnliche Geschmacksrichtungen herzustellen, die in der Natur nicht vorkommen. Künstliches Bananenaroma beispielsweise wird aus Isoamylacetat kreiert. Es schmeckt anders als das natürliche Bananenaroma und riecht auch anders.
Wie erkennt man Aromen auf der Verpackung?
Auf der Zutatenliste des Etiketts bei Lebensmittel müssen Aromen angegeben werden. Herkunft und genaue Art des Aromas müssen nicht genannt werden, es reicht das Wort „Aroma“ oder „Aromastoffe“. Handelt es sich um natürliches Aroma, muss das expliziert ausgewiesen werden, wie „natürliches Erdbeeraroma“. Naturidentische oder künstliche Aromen werden mit dem „Aroma“ ausgewiesen.
Sind Aromen gesundheitsschädlich?
Die Europäische Union hat strenge Richtlinien und Sicherheitsvorschriften verfasst, die Aromen unterliegen. Die Vorschriften müssen beachtet werden, bevor Aromen in einem Lebensmittel verwendet werden dürfen. Es erfolgt eine Prüfung auf gesundheitliche Unbedenklichkeit und ob Verbraucher getäuscht oder irregeführt werden könnten. So dürfen Aromen nichts enthalten, was allergische Reaktionen hervorrufen kann. Dennoch könnten bestimmte Menschen empfindlich auf ein bestimmtes Aroma reagieren und den Geschmack als unangenehm empfinden Bevor man also Lebensmittel wählt, heißt es, Zutatenliste lesen und persönliche Bedürfnisse und Vorlieben beachten.
(Bildquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)