Aufgrund der Corona-Pandemie können sich in diesem Jahr viele Familien zu den Weihnachtsfeiertagen nicht wie gewohnt besuchen. Eine tolle Alternative zu dem persönlichen Zusammenkommen bilden dann frohe Botschaften und liebevolle Gaben, die per Paket oder Grußkarte den Weg zu den Lieben finden.

Allerdings enthalten diese Briefe und Pakete häufig wertvolle Geschenke, ob Bargeld, Bücher oder Gutscheine. Falls diese Sendungen verspätet oder vielleicht sogar überhaupt nicht zugestellt werden, ist sowohl bei den Empfängern als auch bei den Absendern die Enttäuschung und der Ärger groß.

Daher ist es empfehlenswert, auf eine Zustellungsart zu setzen, die nachverfolgt werden kann. Durch diese wird sichergestellt, dass zu jedem Zeitpunkt überprüft werden kann, wo sich die jeweilige Sendung aktuell befindet. Einen solchen Service bietet zum Beispiel Hermes an. Weitere Informationen zum Hermes live Tracking und weiteren Services der jeweiligen Dienstleister, finden sich im Internet. 

Welche Möglichkeiten es gibt, wertvolle Post wirklich nachvollziehbar und sicher zu versenden, erklärt der folgende Beitrag. 

Zusatzkosten in Kauf nehmen

Um sicherzustellen, dass Briefe, die einen wertvollen Inhalt enthalten, nicht einfach auf dem Postweg verschwinden, ist es immer empfehlenswert, diese kostbaren Sendungen persönlich am Schalter der Post oder des jeweiligen Zustelldienstes abzugeben, sodass diese vor den eigenen Augen angenommen, berechnet und gescannt werden. 

So ist ein Verfolgen der Sendung nahezu lückenlos möglich. Natürlich fallen für einen solchen Service allerdings zusätzliche Kosten an. 

Brief mit Warensendung

Kleine Geschenke, die kein allzu großes Format aufweisen, müssen nicht zwangsläufig als Päckchen oder Paket versendet werden. Abhängig von dem jeweiligen Anbieter ist es auch möglich, diese preisgünstiger in Form eines Briefes zu versenden. 

Allerdings gelten für diese Warensendungen spezielle Bedingungen. Über der Anschrift muss beispielsweise die Aufschrift „BÜWA“ auf dem Umschlag angebracht werden. Versichert sind diese Sendungen allerdings nicht. Ebenfalls ist es nicht möglich, den Verlauf der Sendung zu verfolgen. Für teure Geschenke sollte dieses Angebot daher eher nicht in Anspruch genommen werden. 

Der Wertbrief

Geht ein frankierter Umschlag im Laufe der Beförderung verloren, in dem Bargeld enthalten ist, hat der Versender normalerweise keinen Anspruch auf Schadensersatz.

Bei Geldgeschenken bis zu einer Höhe von 100 Euro oder wichtigen Dokumenten, die bis zu 500 Euro wert sind, ist der jeweilige enthaltene Sachwert nur dann abgesichert, wenn eine Versendung als sogenannter Wertbrief vorgenommen wird. Die zusätzlichen Kosten können sich für diese Absicherung durchaus lohnen. 

Expressbrief und Einschreiben

Weihnachtsgrüße, die erst kurz vor dem Fest versendet werden und trotzdem noch rechtzeitig ankommen sollen, sollten in Form eines Expressbriefes versendet werden. Für die schnelle Zustellung muss allerdings der Expresszuschlag in Kauf genommen werden. 

Eine etwas andere Art der Weihnachtspost sollte stets als Einschreiben übermittelt werden: Damit sich Verträge zum Ende des Jahres nicht automatisch verlängern, ist eine rechtzeitige Kündigung notwendig. Wird die jeweilige Frist nicht eingehalten oder ist kein Nachweis über eine ordentliche Kündigung vorhanden, können erhebliche Folgekosten durch eine verspätete Auflösung des Vertrages entstehen. 

Verbraucher gehen somit auf Nummer sicher, wenn Kündigungen stets per Einschreiben verschickt werden. So besteht auch ein Nachweis darüber, dass der Brief tatsächlich abgeschickt wurde und bei dem Empfänger zum rechtzeitigen Termin eingetroffen ist. 

(Bildquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)

Von Frank