Unfall

Wenn im Straßenverkehr ein Unfall passiert, ist dies immer ärgerlich. Oft führt ein solcher Vorfall allerdings auch zu Unstimmigkeiten zwischen den involvierten Parteien, denn aus einem Unfall ergeben sich oft Ansprüche auf Schadenersatz. Der Streitpunkt besteht dann in der Regel darin, welcher der Beteiligten die Ansprüche geltend machen kann und wie hoch diese ausfallen. Ohne die Hilfe eines Gerichtes kommt es nur selten zu einer Einigung.

Laien sind kaum dazu in der Lage, verlässliche Angaben hinsichtlich des Schadens zu treffen, da die benötigten Fachkenntnisse fehlen. Um für Klarheit zu sorgen und eine zuverlässige und unabhängige Einschätzung des Schadens vornehmen zu lassen, ist es ratsam, ein professionelles Unfallgutachten von einem seriösen Gutachter, wie dem KFZ Gutachter Berlin, anfertigen zu lassen.

In welchen Fällen wird ein Unfallgutachten benötigt?

Im Rahmen von Zivilprozessen gilt in der Regel der Grundsatz, dass die Beweislast bei der Partei liegt, die eine Tatsache beweisen möchte, die für sie günstig ist. Das heißt, dass diese beweisen muss, dass sich die jeweilige Sachlage so gestaltet, wie sie es behauptet.

Ein bloßer Vortrag von dieser Partei ist dabei häufig nicht ausreichend. Denn die gegnerische Versicherung beziehungsweise die andere Partei behauptet oft das genaue Gegenteil, sodass der Richter allein nicht beurteilen kann, welche der Parteien im Recht ist.

Für Klarheit sorgt in diesen Fällen eine sachverständige und unabhängige Begutachtung des Schadens. Ein Unfallgutachten sollte erstellt werden, wenn:

  • Die Kosten für die Reparatur von dem Unfallgegner beziehungsweise seiner Versicherung eingefordert werden sollen
  • Ein Eigenverschulden vorliegt – so schafft ein Gutachten Klarheit, ob der Schaden durch die Kaskoversicherung beglichen werden kann
  • Ein Totalschaden im Raum steht, denn dann können die Kosten für ein gleichwertiges Fahrzeug von dem Unfallgegner verlangt werden – ob ein Totalschaden vorliegt, wird durch den Gutachter geprüft

Handelt es sich lediglich um einen Bagatellschaden, durch welchen eine gewisse Höhe des Schadens nicht überschritten wird, ist es nicht nötig, einen Unfallgutachter einzuschalten. Die Grenze bei einem Haftpflichtschaden liegt bei circa 750,- Euro. Ein Kostenvoranschlag einer Kfz-Werkstatt und eine Dokumentation in Form von Fotos ist für Gerichte in diesen Fällen in der Regel ausreichend.

Was wird im Zuge des Unfallgutachtens geprüft?

Es gibt unterschiedliche Aspekte, die im Rahmen der Schadensbegutachtung durch den Gutachter überprüft werden. Enthalten sind neben dem genauen Unfallschaden auch Wertschätzungen des Fahrzeuges nach und vor dem Unfall.

Die folgenden Aspekte sind in einem Unfallgutachten enthalten:

  • Unfallbedingte Ausfallzeit
  • Einschätzung zur Wirtschaftlichkeit einer Instandsetzung
  • Restwert des Fahrzeugs nach dem Unfall
  • Unfallbedingte Wertminderung des Fahrzeugs
  • Angaben zu nicht behobenen, älteren Schäden
  • Geschätzte Reparaturdauer
  • Kalkulation der Reparaturkosten
  • Festlegung des Reparaturweges
  • Dokumentation sämtlicher Fahrzeugschäden durch Fotos
  • Beschreibung der unfallbedingten Schäden
  • Aufzählung der Sonderausstattung
  • Angabe der technischen Daten des Fahrzeuges

Kosten eines Unfallgutachtens

Ein Unfallgutachten zieht natürlich Kosten nach sich. Diese bemessen sich normalerweise an der Schadenshöhe, die mit Hilfe von speziellen Tabellen berechnet wird. Bei umfangreichen und komplexen Fahrzeugschäden ist natürlich auch die Erstellung des Gutachtens aufwendiger, sodass die Kosten, die dafür anfallen, ebenfalls höher sind.

Das Honorar wird In der Regel durch einen gewissen Prozentsatz der Schadensmenge bestimmt. Mit steigender Höhe des Schadens sinkt dieser Prozentsatz allerdings. Somit ist es nicht möglich, die Frage, welche Kosten mit der Erstellung eines Unfallgutachtens verbunden sind, pauschal zu beantworten.

(Bilderquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)

Von Frank