Entscheidungsfindung bei der Bestattung
Die Organisation und Ausführung der Beerdigung eines Verstorbenen fällt den meisten Hinterbliebenen sehr schwer. Kommt es zum Todesfall direkt zu Hause, beträgt die Frist per Gesetzfür eine Abholung 36 Stunden. Die bedeutenden Unterlagen für die Beerdigung sind die Sterbeurkunde und der Totenschein. Letzterer wird vom Arzt ausgestellt. Er wird benötigt um beim Standesamt die Sterbeurkunde beantragen zu können.
Hat der Hinterbliebene keinerlei Wünsche für die Beerdigung geäußert, müssen die Hinterbliebenen die richtige Bestattungsart wählen. Hierbei stellt sich die wichtige Frage der Kostenübernahme, die oft für Konflikte sorgt.
Was kostet eine Beerdigung und wer zahlt hierfür?
Eine weitverbreitete Meinung, dass Erben die Kosten und auch für die Art der Bestattung aufkommen müssen und tragen müssen, stimmt jedoch nicht. Hat der Verstorbene seine Wünsche zu Lebzeiten geäußert, müssen diese auch beachtet werden. Wurden zudem die Beerdigungskosten schon zu Lebzeiten beglichen, sind in erster Linie die Hinterbliebenen finanziell abgesichert. Wenn keine Äußerungen getroffen wurden, greift die gesetzliche Regelung. Hierbei werden Hinterbliebene in der folgenden Reihenfolge herangezogen:
- Ehegatte
- Kinder
- Eltern
- Geschwister
Erbt zum Beispiel ein Kind, muss der Ehepartner die Totenfürsorge tragen. Die Totenfürsorge bezeichnet hierbei das gewohnheitsrechtliche Recht und auch die Pflicht, sich um den Angehörigen zu kümmern. Von der Totenfürsorgepflicht ist auch noch die Bestattungspflicht abzugrenzen. Es handelt sich hierbei um die Pflicht nach dem Tod des Angehörigen Sorge zu tragen, dass der Leichnam auch ordnungsgemäß bestattet wird. Wenn beispielsweise die Totenfürsorgeberechtigten die Kosten für die Bestattung übernehmen, besteht ein Erstattungsanspruch gegenüber den zuständigen Erben. Hierbei umfasst die Erstattungspflicht nicht alle Kosten. Entscheidet sich der Ehepartner zum Beispiel für ein doppeltes Ehegrab, so muss der Erbende die Kosten nicht übernehmen. Dies trifft auch bei der Bestattung in Urnen zu (siehe mementi-urnen.de)
Wie kann die Beerdigung bereits zu Lebzeiten organisiert werden?
Es gibt grundsätzlich unterschiedliche Möglichkeiten die Vorsorge für die Bestattung zu regeln. Hierbei kann sich die Vorsorge auch auf einzelne Elemente der Bestattung und Beerdigung, wie die Pflege des Grabes beziehen oder auf die gänzliche Organisation und die Kostenübernahme. Eine Möglichkeit besteht auch darin lediglich die Kosten für die Bestattung durch eine spezielle Sterbegeldversicherung zu sichern.
Die einfachste Form der Vorsorge einer Bestattung ist die Bestattungsverfügung. Ein solches Dokument wird zu Lebzeiten erstellt. Hierin sind Angaben zu der Art der Bestattung, Gestaltung eines Grabsteins, der Urnen oder auch zum Ablauf der Beerdigung festgehalten. Wer auch die Kosten für die eigene Beerdigung zahlen möchte, kann einen sogenannten Vorsorgevertrag mit dem Bestattungsunternehmen abschließen. Hierbei werden zusätzlich zu dem Organisatorischen auch die Kosten für die Beerdigung bezahlt.
(Bilderquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)