Trauung

Auch in den heutigen modernen Zeiten möchten viele Brautpaare nicht auf eine kirchliche Trauung verzichten. Für die meisten Menschen gehört der besondere Ort mit seiner feierlichen Atmosphäre fest zu einer gelungenen Hochzeit dazu.

Es gibt allerdings einige Punkte, an die bei einer kirchlichen Trauung gedacht werden muss. Beispielsweise dem Kirchenheft für die Hochzeit, welches die Gäste durch die Zeremonie in der Kirche führt. Was für diese Art der Trauung außerdem wichtig ist, zeigt der folgende Artikel.

Die Voraussetzungen für die kirchliche Trauung

Rechtsverbindlich ist in Deutschland nach wie vor nur die Trauung auf dem Standesamt. Seit dem Jahr 2009 ist es allerdings ebenfalls möglich, dass die kirchliche Trauung auch vor der standesamtlichen Hochzeit stattfindet. Per Gesetz sind die Eheleute dadurch allerdings noch nicht verheiratet.

Mindestens ein Partner muss, sowohl bei einer katholischen als auch bei einer evangelischen Hochzeit, Mitglied in einer der Glaubensgemeinschaften sein. Es liegt allerdings im Ermessen des jeweiligen Pfarrers, ob er ein Paart traut, oder nicht. Daher sollte der Pfarrer schon frühzeitig kontaktiert werden, falls hier noch Alternativen gefunden werden müssen. Es gibt nämlich durchaus Pfarrer, die ein Problem damit haben, wenn nicht beide Partner der Glaubensgemeinschaft angehören. Andere sehen darin wiederum gar keine Schwierigkeit.

War bereits einer der beiden zukünftigen Eheleute schon einmal verheiratet, dann könnte dies im katholischen Glauben zu Problemen führen, da eine Ehe hier als unauflöslich angesehen wird. Dies gilt auch, wenn bereits die offizielle zivilrechtliche Scheidung erfolgt ist.

Für die kirchliche Trauung müssen also die folgenden Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Beide Eheleute möchten sich im Namen Gottes trauen lassen
  • Einer der beiden Partner ist Mitglied der jeweiligen Glaubensgemeinschaft
  • Stattfinden eines Ehevor-/Traugesprächs
  • Bei Katholiken darf keine Scheidung stattgefunden haben

Das Traugespräch

Wird die Trauung durch einen Pfarrer durchgeführt, dann steht mindestens ein Termin für das Traugespräch an. Dieses kann unterschiedlich gestaltet sein. Hier stellt der Pfarrer unter anderem die Frage, weshalb eine kirchliche Hochzeit angestrebt wird. Auch Glaubensfragen werden in diesem Gespräch thematisiert.

Grundsätzlich dreht sich das Traugespräch aber um die organisatorischen Details, wie die Musikwünsche, dem Blumenschmuck oder dem generellen Ablauf der Trauung.

Die freie Trauung

Es kommt oft vor, dass einer oder sogar beide zukünftigen Eheleute kein Mitglied einer Glaubensgemeinschaft sind. Allerdings gibt es auch noch viele weitere Gründe, warum es möglich ist, dass Paare sich nicht in der Amtskirche trauen lassen dürfen oder möchten. Verzichten müssen diese auf eine feierliche Zeremonie allerdings nicht. Es gibt eine große Zahl von sogenannten freien Theologen, welche eine Zeremonie durchführen, die das Paar ganz nach seinen eigenen Vorstellungen und Wünschen gestalten kann. Diese kann dann entweder religiös oder neutral abgehalten werden. Die Trauung kann hierbei an einem Wunschort durchgeführt werden, beispielsweise in einer Scheune, einem Garten oder auf einem Schloss.

Auch in den heutigen modernen Zeiten möchten viele Brautpaare nicht auf eine kirchliche Trauung verzichten. Für die meisten Menschen gehört der besondere Ort mit seiner feierlichen Atmosphäre fest zu einer gelungenen Hochzeit dazu.

Es gibt allerdings einige Punkte, an die bei einer kirchlichen Trauung gedacht werden muss. Beispielsweise dem Kirchenheft für die Hochzeit, welches die Gäste durch die Zeremonie in der Kirche führt. Was für diese Art der Trauung außerdem wichtig ist, zeigt der folgende Artikel.

Die Voraussetzungen für die kirchliche Trauung

Rechtsverbindlich ist in Deutschland nach wie vor nur die Trauung auf dem Standesamt. Seit dem Jahr 2009 ist es allerdings ebenfalls möglich, dass die kirchliche Trauung auch vor der standesamtlichen Hochzeit stattfindet. Per Gesetz sind die Eheleute dadurch allerdings noch nicht verheiratet.

Mindestens ein Partner muss, sowohl bei einer katholischen als auch bei einer evangelischen Hochzeit, Mitglied in einer der Glaubensgemeinschaften sein. Es liegt allerdings im Ermessen des jeweiligen Pfarrers, ob er ein Paart traut, oder nicht. Daher sollte der Pfarrer schon frühzeitig kontaktiert werden, falls hier noch Alternativen gefunden werden müssen. Es gibt nämlich durchaus Pfarrer, die ein Problem damit haben, wenn nicht beide Partner der Glaubensgemeinschaft angehören. Andere sehen darin wiederum gar keine Schwierigkeit.

War bereits einer der beiden zukünftigen Eheleute schon einmal verheiratet, dann könnte dies im katholischen Glauben zu Problemen führen, da eine Ehe hier als unauflöslich angesehen wird. Dies gilt auch, wenn bereits die offizielle zivilrechtliche Scheidung erfolgt ist.

Für die kirchliche Trauung müssen also die folgenden Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Beide Eheleute möchten sich im Namen Gottes trauen lassen
  • Einer der beiden Partner ist Mitglied der jeweiligen Glaubensgemeinschaft
  • Stattfinden eines Ehevor-/Traugesprächs
  • Bei Katholiken darf keine Scheidung stattgefunden haben

Das Traugespräch

Wird die Trauung durch einen Pfarrer durchgeführt, dann steht mindestens ein Termin für das Traugespräch an. Dieses kann unterschiedlich gestaltet sein. Hier stellt der Pfarrer unter anderem die Frage, weshalb eine kirchliche Hochzeit angestrebt wird. Auch Glaubensfragen werden in diesem Gespräch thematisiert.

Grundsätzlich dreht sich das Traugespräch aber um die organisatorischen Details, wie die Musikwünsche, dem Blumenschmuck oder dem generellen Ablauf der Trauung.

Die freie Trauung

Es kommt oft vor, dass einer oder sogar beide zukünftigen Eheleute kein Mitglied einer Glaubensgemeinschaft sind. Allerdings gibt es auch noch viele weitere Gründe, warum es möglich ist, dass Paare sich nicht in der Amtskirche trauen lassen dürfen oder möchten. Verzichten müssen diese auf eine feierliche Zeremonie allerdings nicht. Es gibt eine große Zahl von sogenannten freien Theologen, welche eine Zeremonie durchführen, die das Paar ganz nach seinen eigenen Vorstellungen und Wünschen gestalten kann. Diese kann dann entweder religiös oder neutral abgehalten werden. Die Trauung kann hierbei an einem Wunschort durchgeführt werden, beispielsweise in einer Scheune, einem Garten oder auf einem Schloss.

(Bilderquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)

Von Frank