Baukindergeld Schwangerschaft

Ziel des Baukindergeldes ist es, den Wohnungs- und Hausbau anzukurbeln und dadurch solche Familien zu unterstützen, die sich ohne einen solchen Zuschuss kein Eigenheim oder Immobilieneigentum leisten könnten.

Aus diesem Grund erhalten Familien, die Eigentum kaufen, bauen oder erwerben, eine Unterstützung pro Kind und pro Jahr von 1.200 Euro über eine Laufzeit von 10 Jahren. Somit gibt es für ein Kind im Jahr insgesamt 12.000 Euro Baukindergeld (siehe Baukindergeld Schwangerschaft). Wenn 2 Kinder vorhanden sind, würden im Jahr 24.000 Euro entstehen und bei jedem weiteren Kind kommen 12.000 Euro pro Kind dazu.

Haushaltseinkommen

Dabei ist hierfür für die Gewährung die Hauptvoraussetzung, dass das bei einer Familie vorhandene Haushaltseinkommen im Jahr die Grenze von 75.000 Euro nicht übersteigt. Wenn das Kind unter 18 Jahre alt ist, kommt noch ein zusätzlicher Freibetrag in der Werthöhe von 15.000 Euro dazu. Somit darf eine Familie, bei der 2 Kinder im Haushalt vorhanden sind, maximal pro Jahr 105.000 Euro verdienen, damit sie dann das Baukindergeld in Anspruch nehmen kann. Bei 2 Kindern fällt dann ein Förderbetrag von 24.000 Euro pro Jahr an.

Wenn eine Familie 7 Kinder hat, so könnte hier das maximale Haushaltseinkommen bei brutto 180.000 Euro liegen und bei den 7 Kindern würde der Anspruch pro Jahr 84.000 Euro betragen.

Die Prüfung der pro Jahr anfallenden zu versteuernden Haushaltseinkommen ist ein wichtiger Baustein für den Bezug des Baukindergeldes. Dabei wird hier der durchschnittliche aus den zu versteuerndem Haushaltseinkommen des 2. sowie des 3. Jahres vor der jeweiligen Antragsstellung festgestellt und ermittelt. Dies ist dann auch die Bemessungsgrundlage für die Einkommenssteuer.

Somit ist für das Jahr 2019, also das laufende Jahr, der Durchschnitt des versteuernden Einkommens aus den Jahren 2016 und 2017 hier die Bemessungsgrundlage. Über die Einkommensteuerbescheide wird der Nachweis erbracht.

Das Baukindergeld wird bundesweit angewandt. In Bayern gibt es dazu eine Besonderheit. Hier hat man zusätzlich Anspruch auf eine Eigenheimzulage sowie das dort vorhandene „Baukindergeld Plus“. Diese Eigenheimzulage liegt bei 10.000 Euro und in Form des Baukindergeld Plus gibt es zusätzlich 300 Euro für jedes Kind und Jahr zusätzlich. Somit erhält in Bayern eine Familie mit 2 Kindern 40.000 Euro anstelle der 24.000 Euro in den übrigen Bundesländern.

(Bilderquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)

Von Frank