Zum gewohnten Tabak ist die E-Zigarette für viele Raucher eine Alternative. Rauch wird dabei keiner erzeugt, sondern ein Dampf, der aus dem Liquid entsteht. Dazu gibt es unterschiedliche Nikotinstärken und Geschmacksvariationen.

Wie sieht es aber mit dem Dampfen am Arbeitsplatz aus? Beim Rauchen einer herkömmlichen Zigarette ist die gesetzliche Lage klar: verboten. Wir zeigen in diesem Beitrag, was Arbeitnehmer beachten müssen und besprechen die rechtlichen und gesundheitlichen Aspekte.

Rechtliche Situation

Zuerst muss man feststellen, dass die rechtliche Lage bezüglich des Dampfens am Arbeitsplatz nicht eindeutig geregelt ist. Arbeitgeber legen in ihrer Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) den Nichtraucherschutz fest und beziehen sich auf Tabakrauch und nicht auf Dampf von E-Zigaretten. Ergo haben Arbeitnehmer keinen gesetzlichen Anspruch auf einem dampffreien Arbeitsplatz. Dennoch besteht andererseits nicht automatisch das Recht, überall zu dampfen.

Somit obliegt es dem Arbeitgeber darüber zu bestimmen, ob das Dampfen am Arbeitsplatz erlaubt oder verboten ist. Der Arbeitgeber kann Dampfen grundsätzlich untersagen oder die Bereiche beschränken, in denen gedampft werden kann, bspw. Raucherräume oder Raucherzonen. Es ist schwierig für Arbeitgeber einen fairen Kompromiss zwischen den Dampferfans und Nichtdampfern zu finden. Seine Entscheidung wird in der Betriebsvereinbarung festgehalten und die Arbeitnehmer sollten sich an diese Bestimmungen halten. Das beugt Abmahnungen und Konflikten vor.

Gesundheitliche Konsequenzen

Auch auf gesundheitlicher Seite ist noch einiges offen, denn die Konsequenzen vom E-Zigaretten-Konsum sind noch nicht endgültig erforscht. Hinweise mögen zeigen, dass Dampfen weniger schädlich sein kann als das Rauchen von Tabakzigaretten. Begründung ist hier, dass es keine Verbrennungsprodukte wie Kohlenmonoxid oder Teer gibt.

Dennoch sind potenziell schädliche Stoffe wie Propylenglykol, Glyzerin, Aromastoffe oder Nikotin enthalten. Welche Langzeitwirkungen diese Substanzen auf die Gesundheit von Dampfern und Passivdampfern hat ist noch nicht klar genug.

Damit gesundheitliche Risiken minimiert werden und die Belästigung andere vermieden werden kann, sollten Arbeitnehmer, die E-Zigaretten dampfen einige Punkte beachten.

Bevor man am Arbeitsplatz dampft, sollte immer der Arbeitgeber um Erlaubnis gefragt werden. Auch die Kollegen sollten miteinbezogen werden und gefragt werden, ob es OK ist zu dampfen. Eine große Rolle spielt auch die Arbeitszeit, die während des Dampfens (wie auch des Rauchens) vernachlässigt wird. Wenn direkter Kundenkontakt erfolgt, sollte niemals gedampft werden. Zudem könnte eine E-Zigarette mit niedrigem Nikotingehalt benutzt werden. Es ist gut, die E-Zigaretten regelmäßig zu reinigen und zu warten. Was die Liquids betrifft, ist der Einkauf bei seriösen Händlern vorteilhaft. Bei der Nutzung ist stets auf Sicherheit und Qualität der E-Zigarette zu achten.

Warum Passivdampfer Bedenken haben

An erster Stelle stehen gesundheitliche Bedenken bezüglich der Langzeitwirkung des Einatmens von Dampf. Da dieser noch nicht vollständig erforscht ist, entsteht Unsicherheit bei den Nichtdampfern. Geruch und Dampf wird als störend und beeinträchtigend in der Konzentration empfunden, vor allem in einem kleinen oder schlecht gelüfteten Raum. Zudem könnten Nichtdampfer fordern, Dampfer mit Rauchern gleich zu stellen, die das Gebäude verlassen müssen, um der Sucht nachzugehen. Letztendlich könnten Passivraucher das Dampfen von E-Zigaretten, als unprofessionell und respektlos gegen über Kunden oder Kollegen betrachten.

Fazit

Gesetzlich verboten ist das Dampfen am Arbeitsplatz nicht, aber auch nicht automatisch erlaubt. Je nach Ermessen kann der Arbeitgeber Regelungen schaffen, woran sich alle Arbeitnehmer halten müssen. Um gesundheitlichen Risiken, Belästigung und Unmut bei der Belegschaft vorzubeugen, sollten sich Dampfer an die vom Arbeitgeber geschaffenen Regelungen halten.

(Bildquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)

Von Frank