Bedeutung der Krankenversicherung im Referendariat

Den Status als Referendar haben Lehrer mit einem abgeschlossenen Studium. Im Referendariat bedeutet zunächst in der Vorbereitungszeit auf die anknüpfende Beamtenlaufbahn zu sein. Der rechtliche Status ist: Beamter auf Widerruf.

Wie bei allen anderen Beamten auch, haben Lehrer im Referendariat Anspruch auf Beihilfe, sind also beihilfeberechtigt. Die Beihilfeberechtigung jedoch ist keine Krankenversicherung. Beihilfe bedeutet nur, dass für einen gewissen Teil der Krankheitskosten Ausgaben übernommen werden. Dazu zählen unter anderem Arztkosten oder Ausgaben für Medikamente.

Der Rest muss über die eigene Krankenversicherung abgedeckt werden. Lehrer im Referendariat sind also verpflichtet, eine Krankenversicherung abzuschließen.

Allerdings kann gewählt werden zwischen GKV (gesetzliche Krankenversicherung) oder PKV (private Krankenversicherung).

Je nach Bundesland fällt die Deckung durch die Beihilfe zwischen 50% und sogar 90% aus. Diese Deckung greift bei einer Privaten Krankenversicherung. In der Praxis heißt das konkret, dass eine Arztrechnung zunächst bei der Beihilfestelle eingereicht und anteilig übernommen wird. Der Rest der Kosten wird bei der Privaten Krankenversicherung eingereicht, die die entsprechenden Restkosten übernimmt.

Weitere Besonderheit sind in diesem Kontext zu beachten und können bei einem Beratungsgespräch geklärt werden. Mit den konkreten Daten kann man beispielsweise bei einer Beratung die Krankenversicherungsbeiträge berechnen lassen

Dieser Ablauf beschreibt die Prozedur mit einer privaten Krankenversicherung im Referendariat.

Der andere Weg ist, dass im Referendariat die gesetzliche Krankenversicherung gewählt wird. Der Krankenkassenbeitrag orientiert sich dann am Einkommen und einem individuellen Beitragssatz. Hinzu kommen die Beiträge für die Pflegeversicherung. Einige Bundesländer zahlen in diesem Rahmen Pauschalbeträge hinzu, gedacht wie ein Zuschuss. Hier gibt es auch Besonderheiten, die beachtet werden müssen.

Letztendlich ist die Entscheidung, ob PKV oder GKV eine langfristige und kann künftige Optionen beeinflussen. Der Wechsel zwischen PKV und GKV kann sich erschwert darstellen.

Vergleich PKV und GKV im Referendariat

Bei der Absicherung über die Private Krankenversicherung kann die Beihilfe zu einem bestimmten Prozentsatz die Kosten übernehmen. Die Beihilfe entfällt bei der Versicherung über die Gesetzliche Krankversicherung.

PKV

Die Versicherungsbedingungen in der Privaten Krankenversicherung können stark variieren. Leistungen werden einzeln hinterlegt und auch nur solche werden abgedeckt. Hier ist eine ausführliche Beratung sinnvoll. Denn Heil- und Hilfsmittel, Zahnersatzleistungen, Reha, freie Arztwahl und Privatklinik sind wesentliche Punkte, die im Detail abgedeckt werden müssen.

Des Weiteren werden die Kosten orientiert am Eintrittsalter kalkuliert. Zu beachten ist auch, eine Gesundheitsprüfung des jeweiligen Versicherten stattfindet. Der Tarif zielt zunächst auf kerngesunde Personen ab. Für die Kosten der PKV spielt der Gesundheitszustand eine wesentliche Rolle.

GKV

Das Sozialgesetzbuch V regelt die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen oft Schwankungen – was bei der Privaten Krankenversicherung nicht erlaubt ist.

Fällt die Wahl auf eine gesetzliche Krankenversicherung so ist diese Wahl meist ein Leben lang. Daher ist die Entscheidung gut zu überdenken, abzuwägen und vergleichen. Die Entscheidung für die GKV sollte auf Basis einer genauen Kenntnis über die Leistungen der GKV erfolgen.

Ein Wechsel in die PKV ist möglich, jedoch mit eine Gesundheitscheck verbunden.

Und nach dem Referendariat?

Welche Optionen sich für die Krankenversicherung ergeben hängt es vom Status ab. Bei der Verbeamtung auf Probe kann die private Krankenversicherung – sofern bereits versichert – weiterbestehen. Die PKV muss dann Altersrückstellungen bilden. Der Wechsel zu einem anderen Versicherer ist möglich.

Wechsel ein Lehramtsanwärter in ein Angestelltenverhältnis (was in der Praxis häufig vorkommt) wechselt auch in die Gesetzliche Krankenversicherung seiner Wahl. Oft ist dieser Zeitraum begrenzt, bis die Verbeamtung erfolgt.

Mehr zum Thema auch auf: https://deutsches-schulportal.de/bildungswesen/lehrerbildung-die-wichtigsten-fragen-rund-um-das-referendariat/

Die richtige Krankenversicherung im Referendariat muss gut überlegt sein. Unser kurzer Abriss über die Leistungen und Bedingungen der PKV bzw. GKV im Referendariat sind nicht vollständig, sondern sollen grundlegende Unterschiede beleuchten. Eine ausführliche und unabhängige Beratung ist daher unerlässlich, um die individuell beste Entscheidung zu treffen. Dabei sollten Aspekte wie Kosten, Leistungsumfang, Flexibilität und persönliche Bedürfnisse berücksichtigt werden. Eine Beratung durch Experten kann helfen, die Vor- und Nachteile der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung im Referendariat besser zu verstehen und eine fundierte Wahl zu treffen.

(Bildquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)

Von Frank