Sie Sozialversicherung wurde im 19. Jahrhundert von Otto von Bismarck eingeführt. Das Deutsche Sozialversicherungssystem bzw. -netz stellt die Basis für eine soziale Absicherung dar. Im Laufe der letzten Jahrzehnte hat sich das Sozialversicherungsnetz in Deutschland laufen weiterentwickelt und so sehen wir aktuell fünf Hauptpfeiler der Sozialversicherung: Rentenversicherung, Krankenversicherung, Arbeitsloseversicherung und Pflegeversicherung.
Alle Mitglieder leisten ihren Pflichtanteil, die im Falle eines Falles aus dem Topf versorgt werden können. Mit diesem Solidaritätsprinzip wird jedem Bürger ermöglicht – egal welches Einkommen oder welcher sozialer Status – eine grundlegen soziale Absicherung zu erhalten. Die Sozialversicherungen sollen vor finanziellen Risiken bewahren, die durch Arbeitslosigkeit, Krankheit, Alter und Pflegebedürftigkeit entstehen. Der Schutz durch das Sozialversicherungssystem hält die Gesellschaft stabil und den Wohlstand aufrecht. Zum Punkt Pflegepflichtversicherung warum so wichtig, erläutern wir im Folgenden einige Hintergründe.
Leistungen der Sozialversicherungen – die Pflegeversicherung
Art und Umfang der Leistungen der Pflegeversicherungen richten sich nach dem Pflegegrad der pflegebedürftigen Person.
Unterschieden werden zwei verschiedenen Pflegeversicherung: die gesetzliche und die private. Die Leistung ist jedoch gleich. Die gesetzliche Pflegeversicherung ist für alle Krankenversicherten verpflichtend. Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich die Einzahlung gleichwertig.
Die private Pflegeversicherung ist an die private Krankenversicherung geknüpft und verpflichtend. Bei der privaten Pflegeversicherung werden Formen wie Pflegekostenversicherung, Pflegerentenversicherung und Pflegetagegeldversicherung unterschieden. Am Ende ist die Leistung jedoch gleich, egal ob privat oder gesetzliche pflegeversichert.
Das Pflegegeld ist eine wesentliche Leistung der Pflegeversicherung und bedeutet konkret finanziellen Unterstützung für pflegende Angehörige. Bei den Pflegesachleistungen handelt es sich um professionelle Pflege bzw. Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst. Pflegegeld und Pflegesachleistungen können kombiniert werden. Verbringt der Pflegebedürftige temporär einen Aufenthalt in einer stationären Einrichtung – was beispielsweise nach einem Aufenthalt im Krankenhaus häufig der Fall ist – dann wird Kurzzeitpflege geleistet. Bei Krankheit oder Urlaub des Pflegepersonals übernimmt die Pflegeversicherung mit der sogenannten Verhinderungspflege. Teilstationäre Pflege in besonderen Einrichtungen werden durch die Leistung „Tages- und -Nachtpflege“ von der Pflegeversicherung übernommen.
Die Leistungsempfänger der Pflegeversicherung
Wie eingangs erwähnt ist das soziale Netz dafür da, im Bedarfsfall aktiv zu werden. Ob alt oder jung, der Fall einer Pflegebedürftigkeit kann eintreten. Dann ist der Pflegebedürftige Leistungsempfänger der Pflegeversicherung. Es erfolgt eine Einstufung in Pflegegraden, nach denen sich die Leistung richtet. Die fünf Pflegestufen umfassen den Pflegegrad, wobei die Pflegestufe 1 die geringste ist.
Welche Pflegestufe eine Person zugeordnet bekommt wird anhand eines Fragenkatalogs ermittelt. Dabei überprüft ein Gutachter sechs verschiedene Lebensbereiche: Mobilität, Kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen, Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte. Dabei werden Punkte vergeben, die als Grundlage für die Einstufung des Pflegegrades dienen. Die Pflegebedürftigkeit muss länger als 6 Monate bestehen.
(Bildquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)