Bei der 24-Stunden-Betreuung werden täglich zwei Betreuer eingesetzt und es werden jeweils 12 Stunden gearbeitet. In manchen Fällen werden 3 x 8-stündige Besuchszeiträume bevorzugt, um sicherzustellen, dass die Betreuer ein Höchstmaß an Wachsamkeit erreicht haben und die gesamte Arbeitszeit aufmerksam sind. Eine Pflegekraft kann maximal 4 x 12 Stunden pro Woche arbeiten. Für die anderen Behandlungen werden andere Pflegekräfte hinzugezogen. Der Vorteil der 24-Stunden-Betreuung zu Hause ist, dass ein Betreuer zu jeder Zeit bei seinem Klienten ist und auch die ganze Nacht über wach bleibt, um die Betreuung des Patienten zu gewährleisten.
Vor- und Nachteile der Betreuung zuhause
Einer der wichtigsten Unterschiede, die man bei der Betrachtung der Vor- und Nachteile der Betreuung zuhause im Rahmen einer 24-Stunden-Hauspflege beachten sollte, ist die Mitarbeiterzahl. Mit mindestens zwei Betreuern bedeutet dies, dass es mehr Menschen geben wird, die kommen und gehen. Sie werden mit mehr als einer Person interagieren, was eine Bereicherung sein kann oder die zu betreuende Person irritieren kann – je nach ihrer Persönlichkeit und ihren Bedürfnissen. Oftmals zögern ältere Menschen die Betreuung an mehrere Personen weiterzugeben. Sie bauen lieber eine Bindung zu einer einzigen Pflegekraft auf und es kann oft eine Weile dauern, bis eine starke Bindung und Vertrauen -die Art, die für eine qualitativ hochwertige Pflege notwendig ist – aufgebaut ist.
Bei der Pflege gibt es jedoch keine Ausfallzeiten zwischen den Schichtwechseln. Sie können sicher sein, dass Sie immer eine geeignete Person im Haus Ihrer zu pflegenden Personen ist, die für alle Bedürfnisse zur Verfügung steht. Diese Person wird in einem Zimmer in der Nähe schlafen, so dass die Assistenz nie weit weg ist. Dieser zusätzliche Nutzen bringt jedoch auch einen hohen Kostenfaktor mit sich, der auf jeden Fall mit berücksichtigt werden muss. Dies wird jedoch auch, je nach Pflegestufe, teilweise oder ganzheitlich von der Krankenkasse übernommen und muss somit nicht vollständig privat bezahlt werden.
(Bilderquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)