Der Gutachter für Immobilien

Ob nun Immobiliensachverständiger, Schätzer, Gutachter für Immobilien oder Immobiliengutachter, sämtliche Begrifflichkeiten erscheinen dem Verbraucher scheinbar alle gleich. Diese Annahme ist allerdings mit Vorsicht zu genießen, denn ein Sachverständiger arbeitet bei der Immobilienbewertung und erstellt gemäß § 194 BauGB Verkehrswertgutachten. Das Tätigkeitsfeld an Bewertungsanlässen ist dabei überaus vielfältig. Angefangen mit Bewertungen bzgl. Rechten sowie Belastungen an Ehescheidungen, Grundstücken, Erbschaftsangelegenheiten. Hinzu kommt der Nachweis gegenüber den Gerichten, dem Finanzamt als auch zur Vermögensübersicht. Demnach sind sowohl die Bewertungsanlässe überaus unterschiedlich als auch die Arten an Objekten. Denn der Immobiliensachverständiger ist zusammenfassend erklärt für die Erstellung von Verkehrsgutachten für sämtliche Arten an Immobilien zuständig.

Die unterschiedlichen Arten eines Sachverständigers

Da der Begriff „Sachverständiger“ nicht über ein Gesetz geschützt ist, kann sich aus diesem Grund jeder als Sachverständiger betiteln. Weshalb man bei der Wahl eines eigenen Sachverständigers immer auch den Nachweis bestimmter Qualifikationen achten sollte. Deutschlandweit gibt es verschiedene Formen an Sachverständigern:

  • der freie Sachverständiger
  • der staatl. anerkannte Sachverständiger
  • der zertifizierte Sachverständiger
  • der öffentlich vereidigte und bestellte Sachverständiger

Der Verband für Immobiliengutachter

Der Bundesverband (BVS) steht für öffentlich bestellte, vereidigte als auch qualifizierte Sachverständiger und wurde im Jahre 1961 gegründet. Diese Vereinigung weist knapp 3000 Sachverständiger auf, die sich aus insgesamt 250 Sachgebieten zusammenfinden. Dabei ist der BVS an sich noch einmal unterteilt in zwölf unterschiedliche Landesverbände sowie einige weitere Fachverbände. Die dortigen Immobiliensachverständiger sind zum einen zuständig für die Bewertung von unbebauten als auch bebauten Grundstücken und zum anderen für Gebäudeschäden.

Die Bewertungskriterien eines Immobiliengutachters

Während der Innen- und Außenbesichtigung unternimmt der Immobiliengutachter eine vollständige Überprüfung der gesamten Immobilie. Anschließend wird auf dieser Grundlage ein Immobiliengutachten erstellt, das zum einen eine Grundstücksbeschreibung sowie Beurteilung bzgl. der Mikro- und Makrolage enthält und zum anderen das Objekt beschreibt. Folglich werden auch objektspezifische Grundstücksmerkmale berücksichtigt und eventuelle Bauschäden sowie -mängel festgehalten. Hinzu kommen außerdem Belastungen und Rechte, dazu gehören Nießbrauch, Wohn- und Erbbaurecht.

(Bilderquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)

Von Frank