Rechtsanwalt

RechtsanwaltDer Beruf des Rechtsanwalts

Der Beruf des Rechtsanwalts ist abwechslungsreich, spannend und vielseitig. Die Aufgabe der Rechtsanwälte ist es, seine Mandanten zu beraten und außergerichtlich sowie gerichtlich in Rechtsangelegenheiten zu vertreten. Je nach persönlichem Interesse, kann man sich im Studium auf ein jeweiliges Rechtsgebiet, wie beispielsweise Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Familienrecht, Wirtschaftsrecht oder Baurecht spezialisieren.

Voraussetzungen und Zulassung zum Studium

Um Rechtsanwalt zu werden, muss ein Universitätsabschluss in Rechtswissenschaft (Jura) erworben werden. Dies wiederum setzt voraus, dass man ein Zeugnis der allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder der fachgebundenen Hochschulreife aufweisen kann. Ausnahmsweise genügt in Brandenburg auch eine Fachhochschulreife. Die Zulassung zum Rechtswissenschaftsstudium ist an einigen Universitäten durch einen NC (Numerus clausus) beschränkt. Dies bedeutet, dass das Abschlusszeugnis eine bestimmte Note aufweisen muss, um zum Studium zugelassen zu werden. Diese Art der Beschränkung gibt es allerdings nicht an jeder Universität in Deutschland.

Aufbau/Inhalte des Studiums

Die durchschnittliche Studiendauer beträgt neun Semester, also viereinhalb Jahre und schließt mit dem ersten juristischen Staatsexamen ab. Die neun Semester gliedern sich in vier Semester Grundstudium und in vier Semester Hauptstudium.

Das Grundstudium besteht in allen Bundesländern aus dem Bürgerlichen Recht (Allgemeiner Teil und Schuldrecht), dem öffentlichen Recht (Staats-und Verfassungsrecht,Verwaltungsrecht) sowie dem Strafrecht und soll die Grundkenntnisse der verschiedenen Rechtsgebiete vermitteln. Es endet mit einer Zwischenprüfung. Darauf folgt dann das Hauptstudium, in welchem eine Vertiefung der bereits erlernten Kenntnisse erfolgt. Außerdem darf der Studierende sich neben den Pflichtfächern ein Wahlfach, bzw. Spezialgebiet heraussuchen. Die Inhalte des Grundstudiums unterscheiden sich allerdings je nach Bundesland. Beispiele von Rechtsgebieten im Hauptstudium sind Familienrecht, Medienrecht, Europäisches Recht, Umweltrecht oder Handelsrecht.

Nach erfolgreichem Abschluss des 1. Staatsexamens folgt ein zweijähriges Referendariat sowie das darauf folgende 2. Staatsexamen. Das Referendariat ist eine Art Vorbereitungsdienst und eine praktische Ausbildung. Während dieser Zeit müssen verschiedene Stationen durchlaufen werden. Eine Zivilstation, eine Strafstation, eine Verwaltungsstation sowie eine Anwaltsstation sind Pflicht. Eine weitere Station kann selbst gewählt werden. In der Zeit des Referendariats erhalten Jurastudenten bereits ein Gehalt in Höhe von 800,00 Euro monatlich. Ist dieser Dienst beendet, folgt nur noch das 2. Staatsexamen. Dies setzt sich aus 7 – 11 Klausuren und einer mündlichen Prüfung zusammen. Ist dies bestanden, darf man sich offiziell als Volljuristen bezeichnen.

(Bilderquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)

Von Frank