Videoüberwachung im Supermarkt

Videoüberwachung im SupermarktFast jeder Supermarkt nutzt mittlerweile Videokameras zum Schutz vor Diebstahl oder Sachbeschädigung. Jedoch unterliegen die Supermarkt-Inhaber bestimmten rechtlichen Bestimmungen, die eine willkürliche Aufzeichnung verbieten.

Überwachungsmöglichkeiten

Jeder Geschäftsinhaber hat das Recht, sich vor Diebstahl und Vandalismus zu schützen. Dies kann er entweder mithilfe eines Detektivs oder einer Videokamera durchführen, deren Erlaubnis auf §6b des Bundesdatenschutzgesetzes basiert. Während der Detektiv sich nur an einem Ort befinden kann, besitzen die Kameras einen ungleich höheren Überwachungsradius, weshalb diese Variante am häufigsten verwendet wird.

Wie lange dürfen die Aufnahmen gespeichert werden?

Die Fristen für die Archivierung sind abhängig von der Art der Überwachung. Videoaufzeichnungen von Überwachungskameras sind sofort zu löschen, sobald die Aufnahmen ihren Zweck erfüllt haben, da es sich um personenbezogene Daten handelt. Bei der Überwachung im Supermarkt selbst dürfen die Aufnahmen nur 48 Stunden gespeichert werden. Eine längere Archivierung ist nur in Ausnahmefällen gestattet und muss explizit dokumentiert werden.

Muss die Überwachung gekennzeichnet sein?

Die Videoüberwachung im Supermarkt darf nicht verdeckt erfolgen und muss dem Kunden klar ersichtlich sein. Ein Schild am Eingang mit dem Hinweis der Überwachung ist Pflicht. Dies sollte selbst dann verwendet werden, wenn lediglich Kameraattrappen vorhanden sind oder die vorhanden Kameras außer Betrieb sind. In der DIN 33450 wird beschrieben, wie das Hinweisschild genau zu gestalten ist.

Was darf überwacht werden?

Erlaubt ist die Kameraüberwachung von öffentlich zugänglichen Bereichen. Allgemein geregelt wird dies in §6 BDSG. Dies betrifft Zugangswege, Verkaufsflächen sowie auch die Parkplätze vor dem Supermarkt. Bereiche wie das Lager, die nur für Mitarbeiter zugänglich sind, beschreibt §32 BDSG. Nicht überwacht werden dürfen jedoch besonders geschützte Räume wie Umkleidekabinen oder Toiletten in einem Kaufhaus.

Technische Informationen

Modernere Überwachungssysteme zeichnen die Aufnahmen auf einem Netzwerkrekorder auf (siehe hier). Dieser sollte über ein Kabel mit der Kamera verbunden sein, da WLAN oder Funk Kameras nicht frei von Störungen sind. Durch eine IP Überwachungskamera lassen sich Videoaufnahmen mit einer besonders hohen Auflösung erstellen. Zu beachten ist, dass jegliche Tonaufnahmen bei der Überwachung im und um den Supermarkt verboten sind, da diese als Beweismaterial vor Gericht nicht zulässig wären.

(Bilderquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)

Von Frank