Die Bundesregierung erweiterte im November die Hilfsangebote für Unternehmen, Selbstständige, Betriebe, Einrichtungen und Vereine, die von den im Oktober 2020 beschlossenen Schritte zur Eindämmung der Coronapandemie besonders betroffen sind. Diese mächtige Wirtschaftshilfe für den Monat November bietet eine zentrale Unterstützung durch eine anteilige Umsatzerstattung. Die nötigen Anträge können sofort gestellt werden, sodass das Geld schnell bei den Bedürftigen ankommt. Hierzu werden vorübergehend Abschlagszahlungen erfolgen. Einzelne Selbstständige sollen staatliche Fördermittel durch eine Abschlagszahlung über 5.000 Euro bekommen, Unternehmen bis zu 10.000 Euro.
In einem zweistufigen Prozess werden Abschlagszahlungen in Höhe von 50 Prozent der beantragten Novemberhilfe gewährt. Die Antragstellung erfolgt elektronisch. Siehe dazu auch Weser-Ems-Wirtschaft.de.
Die Unternehmen stellen diesen Antrag über einen überprüfenden Dritten. Dies ist der Steuerberater, der vereidigte Buchprüfer, der Wirtschaftsprüfer oder der Rechtsanwalt.
Jene Abschlagszahlung wird unbürokratisch und einfach auf der Grundlage des Antrags auf Novemberhilfe bewilligt. Ein einzelner Antrag für die Abschlagszahlung ist nicht nötig. Wird ein Antrag im Zusammenhang mit dem sogenannten Stichprobenverfahren oder wegen konkreter Anhaltspunkte einer tieferen Prüfung unterzogen, wird die Abschlagszahlung nicht gleich gezahlt. In einer weiteren Stufe findet ein automatisierter Vergleich mit den Daten aus der Finanzverwaltung statt.
Um einen Missbrauch abzuwehren, sind Maßnahmen zur Sicherheit der Identität des Antragstellenden vorgesehen. Daher ist für eine Authentifizierung im Antrag ein ELSTER-Zertifikat unbedingt erforderlich.
Eine spezielle Förderung für die Corona-Beratung ist inzwischen ausgelaufen. Der Bund fördert die Leistungen für die Beratung für von der Coronakrise betroffene KMU mit dem Förderprogramm „Unternehmensberatung“ der BAFA durch spezielle Berater. Dieser Zuschuss differiert je nach Sachlage ein Unternehmen. Betroffene können direkt auf die BAFA zugehen.
Weitere Finanzierungshilfen sind die Kurzarbeitergelder. Das Gesetz für die befristete und krisenbedingte Optimierung der Regelung für das Kurzarbeitergeld erleichtert die Beziehung von Kurzarbeitergeld für die betroffenen Arbeitnehmer. Voraussetzung hierfür ist ein folgenschwerer Arbeitsausfall im Unternehmen mit dem Ausfall des Lohns. Hierzu nun, dass mindestens 10 Prozent der Mitarbeiter betroffen sind.
(Bildquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)