Ursprung

Der Begriff Hartz IV ist ein umgangssprachlicher Ausdruck für das Arbeitslosengeld 2.

Dieser Begriff geht auf die sogenannten Hartz-Reformen zurück. Diese wurden unter der Leitung von Peter Hartz in einer Kommission erarbeitet, als es um Vorschläge für die Reform der arbeitsmarktbezogenen Sozialgesetze ging. Die Vorschläge wurden 2002 eingereicht und das Gesetz wurde 2005 eingeführt. Es soll den Menschen ermöglichen, die diese Leistung beziehen ein Leben zu führen, dass der Würde des Menschen entspricht.

Vorraussetzungen

Die gesetzlichen Grundlagen rund um das Arbeitslosengeld 2 befinden sich im Zweiten Sozialgesetzbuch – kurz SGB II genannt. Damit eine Person einen Hartz-4-Anspruch hat, muss sie laut § 7 Abs. 1 SGB II die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Eine tägliche Arbeit von mindestens 3 Stunden kann ausgeübt werden
  • Ab dem Alter von 15 Jahren und vor dem Erreichen des Renteneintrittsalter
  • Der gewöhnliche Aufenthalt befindet sich in der Bundesrepublik Deutschland
  • Der Lebensunterhalt (und den Ihrer Familie) kann nicht oder nicht ausreichend
    gewährleistet werden
    oder
  • Mit einer erwerbsfähigen Person in einer Bedarfsgemeinschaft leben.

Leistungen

Diese soziale Unterstützung bekommen nur hilfebedürftige Personen. Daher müssen zuerst die eigenen Mittel aufgebraucht werden, bevor eine finanzielle Unterstützung eingerichtet wird.

Zudem wird zuerst das Einkommen oder das Vermögen verwendet, wenn Freibeträge überschritten werden. Zu dem Einkommen zählen alle Einnahmen von Geld, wie nichtselbstständiger und selbstständiger Tätigkeit oder anderen Leistungen.

In dem aktuellen Regelsatz für eine alleinstehende Person liegt dieser bei 446 Euro ohne Kinder und ist damit 14 Euro höher als im Vorjahr (449 Euro ab 01.01.2022). Wenn sich zwei Partner in einer Bedarfsgemeinschaft befinden werden jeweils 401 Euro gezahlt (404 Euro ab 2022). Die Höhe des Regelbedarfs nach Personen oder Alter kann aus den Regelbedarfsstufen entnommen werden. In dem Regelsatz sind die Kosten für Nahrung, alkoholfreie Getränk, Freizeit, Unterhaltung, Kultur, Post und Telekommunikation, Bekleidung, Schuhe, Wohnen, Energie, Wohninstandhaltung, Innenausstattung, Haushaltsgeräte und -gegenstände, andere Waren und Dienstleistungen, Verkehr, Gesundheitspflege, Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen, Bildung prozentual abgedeckt.
Durch verschiedene Möglichkeiten kann sich die Höhe der Leistung weiter verändern. Denn Mehrkosten für Unterkunft und Heizung können zusätzlich zum Regelsatz erstattet werden. Dies ist aber kein fester Pauschalbetrag, sondern hängt von der jeweiligen Situation ab.

(Bildquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)

Von Frank