Wer einen Zahnersatz (Brücke, Implantat oder Krone) benötigt, muss häufig tief in die eigene Tasche greifen. Da die gesetzliche Krankenversicherung hier nur noch einen kleineren Teil der anfallenden Kosten übernimmt, ist es sinnvoll, hier eine beste Zahnersatzversicherung abzuschließen. Dadurch kann dann der Eigenanteil für einen solchen Zahnersatz auf ein Minimum reduziert werden.
Eine solche Zahnersatzversicherung bezieht sich in der Regel auf den oben beschriebenen hochwertigen Zahnersatz. Wenn jemand eine normale Versorgung, zum Beispiel eine Metallkrone ohne Verblendung, in Anspruch nimmt, bei dem sollten dann aufgrund der zu zahlenden Versicherungsprämien nochmals überlegt werden, ob es sinnvoll ist, hier einen Versicherungsabschluss vorzunehmen.
Der Vertragsabschluss
Bei Vertragsabschluss einer solchen Versicherung werden hier im Regelfall einige Gesundheitsfragen gestellt. Dabei sollte bei dem Abschluss einer solchen Versicherung, damit hier die Versicherungsprämie auf eine überschaubare Größe begrenzt bleibt, der Zahnarzt noch keinen Zahn als behandlungsbedürftig eingestuft haben.
Solche Fragen sollten korrekt beantwortet werden, weil sonst das Risiko des Verlustes des Versicherungsschutzes entstehen kann und dann müssten bei einem Zahnersatz die Kosten trotz der Bezahlung der Versicherungsprämie selbst übernommen werden.
Von der Statistik her ist eine solche Zusatzversicherung ab einem Alter von Mitte 30 bis Anfang 40 sinnvoll. Für jüngere Menschen ist eine solche Versicherung in der Regel nicht erforderlich. Aber auch bei älteren Personen, die über der oben erwähnten Altersgrenze liegen, kann sich der Abschluss einer solchen Versicherung sinnvoll sein. Hier kommt es auch teilweise auf die bei einer solchen Versicherung enthaltenen Leistungen an.
Die Höhe der Leistungen bei Zahnersatz
Ein sehr wichtiges Kriterium bei der Wahl einer Zahnersatzversicherung ist die Leistungshöhe beim Zahnersatz. Dieser ist in der Regel sehr teuer und hier sollte die Versicherung möglichst einen großen Anteil an den Kosten hierfür übernehmen.
Hier sollte vor dem Abschluss, unabhängig davon, welche Behandlung gewählt wird, überprüft werden, ob die Versicherung beispielsweise lediglich für den Rest der Kosten für die Regelversorgung einspringt oder sich an der Gesamtrechnung für den Zahnersatz beteiligt.
Ebenfalls ist bei einer Zahnersatzversicherung die sogenannte Zahnstaffel von Bedeutung. Hierbei macht es Sinn, einen solchen Anbieter auszuwählen, der entweder ganz darauf verzichtet oder der die Grenzen für die Kostenerstattung in den ersten Jahren nach dem Vertragsabschluss kundenfreundlich gestaltet
Wenn es sich um solche Versicherungsnehmer handelt, für die nur ein Zuschuss zur Regelversorgung wichtig ist, so erhalten diese einen solchen Schutz bereits für wenige Euro im Monat. Für diejenigen Versicherungsnehmer jedoch, die Wert auf eine Übernahme eines großen Anteils der Kosten für den Zahnersatz legen, die sollten sich eine leistungsstarke Zahnersatzversicherung aussuchen, bei der dann aber auch die monatliche Versicherungsprämie entsprechend höher ausfällt.
Die Überprüfung der Vertragsbedingungen ist bei einer Zahnersatzversicherung wichtig
Wie bereits erwähnt, verlangen die Anbieter häufig vorab eine Gesundheitsprüfung. Wenn dort falsche Angaben abgegeben werden, entsteht dann das Risiko, dass im Leistungsfall die Versicherung eine Zahlung verweigert.
Viele Angebote und somit Verträge beinhalten außerdem eine entsprechende Wartezeit. Das hat zur Folge, dass Patienten nach Abschluss eines Vertrages eine bestimmte Zeit verstreichen lassen müssen (zum Teil 9 Monate), bevor ihnen als Versicherungsnehmer die abgeschlossenen Leistungen aus dem Vertrag zustehen. Auch gibt es hier vereinzelt Anbieter, bei denen die Wartezeit einige Jahre beträgt. Deshalb sollten die zukünftigen Versicherungsnehmer, bevor sie einen solchen Vertrag unterschreiben, die Vertragsbedingungen genau überprüfen.
Grundsätzlich sollte die Erstattung der Versicherung über den Regelhöchstsätzen der Gebührenordnung für Zahnärzte(Abkürzung GOZ) liegen. Dabei ist eine Begrenzung bis zum Höchststand der GOZ (hier der 3,5 fache Satz) ausreichend.
Ebenso sollte die Vertragsbedingungen keine Begrenzung der jährlichen Erstattungen enthalten. Wenn hier beispielsweise eine Begrenzung der jährlichen Erstattung bei 10.000 Euro liegt und die Kosten für den Zahnersatz diese Summe erheblich übersteigen, gibt es hier nur eine Erstattung bis zu den vereinbarten 10.000 Euro.
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